Aujeszkysche Krankheit bei einem erlegten Wildschwein aus dem Schurwald

- Gefahr für andere Tiere, ungefährlich für den Menschen -

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Ende September wurden bei einem gesund erlegten Wildschwein aus dem Schurwald (Gemeinde Wangen) im Rahmen einer Routineblutuntersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit (AK) festgestellt. Dies bedeutet, dass sich das Wildschwein zuvor mit dem Virus der AK infiziert hatte. Deutschland gilt seit 2003 als frei von AK bei Hausschweinen. Anders als bei Wildschweinen ist AK bei Hausschweinen und Hausrindern eine anzeigepflichtige Tierseuche mit staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen.

Im Landkreis Göppingen werden jährlich ca. 120 Blutproben von Wildschweinen durch Jäger entnommen und neben Afrikanischer und Klassischer Schweinepest auch auf Aujeszkysche Krankheit untersucht. Bei einer dieser Routineproben wurde der positive Befund festgestellt.

Die AK ist eine weltweit verbreitete, durch ein Herpesvirus ausgelöste, hochansteckende Allgemeinerkrankung vieler Säugetierarten, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Während Wildschweine oftmals nur milde bis gar keine Krankheitssymptome zeigen, führt die Infektion bei Hunden, Katzen und Wiederkäuern innerhalb weniger Stunden bis Tage immer zum Tod. Hunde, Katze und Wiederkäuer können selbst jedoch keine anderen Tiere anstecken. Pferdeartige und Menschen können sich nicht mit dem Virus infizieren, für sie ist die AK ungefährlich.

Der Erreger kann von infizierten Wildschweinen durch Speichel, Urin und Kot ausgeschieden werden, insbesondere bei Stress. Die Ansteckung anderer Tiere erfolgt i. d. R. über die Aufnahme von rohem Fleisch oder von Innereien infizierter Wildschweine oder durch den Kontakt mit Ex- und Sekreten. Durch Kontakt mit infizierten Wildschweinen oder mit kontaminierten Gegenständen sowie durch Lebensmittel kann der Erreger auch in Schweinebestände gelangen.

Handlungsempfehlungen und Hinweise für Jäger und Halter empfänglicher Tierarten

  • Kontakte von Jagdhunden und Wildschweinen auf das Nötigste beschränken
  • Verfütterung von rohem Fleisch oder rohen Innereien von Wildschweinen an Hunde und Katzen vermeiden
  • Hunde vom Streckenplatz bzw. beim Aufbrechen fernhalten
  • Unschädliche Entsorgung von Schwarzwildaufbruch und -tierkörperteilen über die Sammelstelle Süßen
  • Anleinen von Hunden bei Waldspaziergängen
  • Sichere Unterbindung jeglichen Kontaktes zwischen Haus- und Wildschweinen
  • Jäger, die auch Schweinehalter sind, sind besonders verpflichtet die rechtlich vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen nach der Schweinehaltungshygiene-verordnung sicherzustellen, um jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen zu vermeiden.