Das Landratsamt Göppingen hat am 5. Mai 2025 auf Antrag des Kreisbauernverbandes eine amtliche Bekanntmachung zur Regulierung der Saatkrähenpopulation veröffentlicht.
Aufgrund erheblicher Schäden in der Landwirtschaft und an Grünanlagen wird unter bestimmten Voraussetzungen eine gezielte Bejagung von Saatkrähen erlaubt.
Wichtige Punkte:
- Ziel: Reduzierung der Saatkrähenpopulation zur Vermeidung von Schäden in der Landwirtschaft und an öffentlichen Flächen.
- Zeitraum: Die Ausnahmegenehmigung gilt vom 6. Mai 2025 bis einschließlich 31. Juli 2025.
- Auflagen: Die Bejagung darf ausschließlich unter Einhaltung der in der Bekanntmachung festgelegten Bedingungen erfolgen – insbesondere hinsichtlich Jagdzeiten, Jagdmethoden und betroffener Gebiete.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.landkreis-goeppingen.de/site/LRA-GP-Internet-2024/get/documents_E1697069611/lra-gp/LRA_GP_PDF-Dateien/Amtliche%20Bekannmachungen/Amtliche_Bekanntmachung05052025_Abschuss_Saatkraehen_ax.pdf