Verkehrsrechtliche Maßnahmen anlässlich kurzfristig angesetzter Drückjagden

Auf Antrag der Kreisjägervereinigung Göppingen e.V. erlässt das Landratsamt Göppingen - Verkehrsbehörde - in Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden der Städte Göppingen, Geislingen, Eislingen, Uhingen und Ebersbach sowie im Einvernehmen mit dem Straßenbauamt Kirchheim und der Polizeidirektion Göppingen gemäß §§ 44 und 45 StVO stets widerruflich verkehrsrechtliche Anordnungen.

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